Mein Honorar – Ihre Investition in die eigene Gesundheit!
Bereits bei der Vereinbarung des 1. Termines werden Sie von mir über die voraussichtlichen Kosten für diesen Termin informiert. Meine Rechnungen basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ich behalte mir jedoch vor, gewisse Leistungen wie z.B. die Erstanamnese zu Festpreisen abzurechnen. In meiner Praxis liegt die Honorarliste sichtbar für Sie zur Information bereit.
Bei längerfristigen Behandlungen (also Behandlungen, die über einen längeren Zeitraum gehen) wird genau besprochen, welche Kosten höchstwahrscheinlich auf Sie zukommen werden.
Sie erhalten für jede Ihrer Zahlungen eine ordnungsgemäße Rechnung / Quittung.
Viele haben inzwischen eine Kranken-Zusatzversicherung, die bei Behandlungen bei einem Heilpraktiker zu denen mit Ihnen abgeschlossenen Bedingungen (Tarif) zumindest teilweise erstattet. Mein Tipp: erkundigen Sie sich vorher, ob und in welcher Höhe Heilpraktiker-Behandlungen in Ihrem Vertrag enthalten sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten von einem Heilpraktiker.
Privat-Versicherte können die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und würden dann, je nach abgeschlossenem Tarif in vereinbarter Höhe, einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Auch hier empfehle ich, vorher in den Vertrag reinzuschauen, ob und in welcher Höhe Heilpraktiker-Behandlungen eingeschlossen sind.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass meine Rechnungen auch dann fällig sind, wenn Ihre Kranken-Zusatzversicherung oder Ihre private Krankenversicherung eine Beteiligung an den Kosten ablehnt.
Es besteht die Möglichkeit, die Rechnung per Überweisung, bar oder auch per PayPal zu begleichen.
Gabriele Weißenfeld Heilpraktikerin |
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